Stromanbieter wechseln trotz Sperre oder Sperrung / Stromsperre bzw. offener Rechnung?

Stromanbieter wechseln trotz Stromsperre

Die Stromsperre ist das letzte Mittel, welches ein Stromanbieter im Falle einer Nichtzahlung zur Hand hat. Bis es soweit kommt, müssen allerdings etliche Voraussetzungen erfüllt sein. Und bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie viele Möglichkeiten, die Sperre zu umgehen. Dafür müssen Sie natürlich zuerst wissen, wie die Gesetzeslage aussieht und auch, dass Sie trotz einer Stromsperre den Anbieter wechseln können – wenn Sie rasch handeln. In diesem Beitrag möchten wir Sie über das Thema aufklären.

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Was ist eine Stromsperre?

Bei einer Stromsperre wird der Stromzähler zu Ihrer Wohnung oder dem Haus mit einer Plombe versehen und so manipuliert, dass kein Strom zu der jeweiligen Verbrauchseinheit zieht. Ihre Wohnung wird also sprichwörtlich vom Strom genommen. Nun können Stromsperren natürlich nicht wahllos durchgeführt werden. Der Stromanbieter hat klare Regeln zu verfolgen:

  • Gründe – die Gründe für eine Stromsperre müssen schwerwiegend sein. Neben widerrechtlichen Entnahmen, beispielsweise, wenn Sie ein Kabel aus der benachbarten Kleingartenanlage zu sich in die Wohnung ziehen, sind Zahlungsversäumnisse der eigentliche Grund.
  • Zahlungsverzug – zahlen Sie einmal Ihren Abschlag nicht, passiert nichts. Sie erhalten eine Mahnung, Sie zahlen und die Angelegenheit ist vergessen. Anders sieht es aus, wenn Sie mehrere Abschläge nicht begleichen und eine Summe von über 100,00 Euro aufläuft. Reagieren Sie weder auf Mahnungen noch suchen das Gespräch, dann kann die Stromsperre angekündigt werden.
  • Vorgehensweise – die offenen Posten müssen mehrfach mit ausreichender Frist angemahnt worden sein. Auch die Stromsperre muss ihnen deutlich zum Zeitpunkt X angekündigt werden. Tückisch ist, dass diese Ankündigung in einer Mahnung inkludiert sein kann. Bevor nun aber der Strom abgedreht wird, müssen Sie drei Tage vor der Sperre nochmals auf die Sperrung hingewiesen werden.

In den meisten Fällen wird die Stromsperrung nicht von Ihrem Stromanbieter sondern vom örtlichen Grundversorger durchgeführt. Sie sollten es jedoch nie soweit kommen lassen, denn die Sperrung kostet Geld, der Ihnen in Rechnung gestellt wird. Und auch die Entsperrung wird Ihnen wieder berechnet.

Welche Rechten und Pflichten bestehen bezüglich der Stromsperre?

Der Stromanbieter muss Sie informieren und Ihnen ausreichend Zeit zur Klärung geben. Von alleine löst sich das Problem nicht, daher haben auch Sie dabei mitzuhelfen, dass es nicht zur Stromsperre kommt:

  • Direkt handeln – spätestens bei der ersten Mahnung sollten Sie tätig werden. Haben Sie den Abschlag vergessen? Zahlen Sie ihn einfach. Ansonsten suchen Sie das Gespräch mit dem Stromanbieter. Nicht alle sind kulant, viele willigen jedoch Stundungen eine.
  • Hilfestellen – das Jobcenter, aber auch die Schlichtungsstelle Energie und der Verbraucherschutz können Ihnen weiterhelfen. Mitunter übernimmt das Jobcenter sogar die rückständigen Beiträge. Doch auch hier gilt: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
  • Keinen Fehler machen – teilweise kommt es zu Stromsperren, weil Stromkunden eine Nachforderung nicht akzeptieren und schlichtweg die Zahlung einstellen. Dieser Weg ist falsch, denn die Nachforderung ist ein völlig anderer Tagespunkt auf der Agenda. Fechten Sie die Nachforderung an, möglichst mit rechtlichem Beistand. Zahlen Sie Ihre monatlichen Abschläge jedoch immer weiter.

Generell haben Sie auch Rechte hinsichtlich einer Stromsperre. Denn der Strom darf nicht immer abgestellt werden. Bei Kleinkindern im Haus, der Warmwasserzubereitung über Strom und auch bei schwerkranken Personen im Haushalt ist die Sperre nicht rechtens. Doch auch in diesem Fall müssen Sie tätig werden und den Stromversorger darauf hinweisen. Nutzen Sie auch in diesem Fall einen Rechtsanwalt – sollten Sie finanzielle Probleme haben, erhalten Sie zumindest Beratungshilfe.

Stromanbieter trotz Stromsperre wechseln?

Wird Ihnen die Stromsperre angekündigt, können Sie immer den Stromanbieter wechseln. Wichtig ist nur, dass Sie vor der Sperre wechseln:

  • Sperrung durch Grundversorger – der Grundversorger sperrt im Auftrag Ihres Stromanbieters den Strom und plombiert den Stromzähler. Dies wird auch der Bundesnetzagentur gemeldet. Er kann den Zähler aber nur sperren, wenn dieser sich noch im »Besitz« des alten Anbieters befindet. Bei einem Wechsel des Stromanbieters ist das nicht möglich.
  • Neuer Stromanbieter – ist die Sperrung vollzogen, so kann er den Stromzähler nicht mehr auf sich anmelden. Der Stromvertrag würde nicht zustande kommen. Ein neuer Vertrag kann erst wieder angemeldet und vollzogen werden, wenn die Sperrung aufgehoben wurde.
  • Schufa-Eintrag – zudem können Sie davon ausgehen, dass rund um die Stromsperre ein Inkassobüro beauftragt oder ein Vollstreckungsbescheid beantragt wird. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen negativen Eintrag in der Schufa.

Sie müssen also den Stromanbieter wechseln, bevor die Stromsperre aktuell wird. Glücklicherweise geht das über unseren Vergleichsrechner sehr einfach und auch schnell.

Forderung bleibt trotz Wechsel bestehen

Konnten Sie noch rechtzeitig vor der Stromsperre wechseln, so heißt das nicht, dass die offenen Forderungen Ihres alten Stromanbieters verfallen. Es ist zwar durch ihn selbst keine Stromsperre mehr möglich, doch hat er den üblichen Rechtsweg zur Hand:

  • Mahnverfahren – das ist der gängige Weg, dem heute oft ein teures Inkassobüro vorgeschaltet wird. Zahlen Sie nicht, nachdem Sie den Mahnbescheid erhalten, so kommt es unweigerlich zum Vollstreckungsbescheid.
  • Vollstreckungsverfahren – zwei Wochen nach der Zustellung wird aus dem Vollstreckungsbescheid ein vollstreckbarer Titel. Ihr alter Stromanbieter kann nun also einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Auch hierfür fallen wieder Kosten an, für die Sie aufkommen müssen. Zudem sind diese Titel 30 Jahre lang gültig – selbst nach der Abgabe der Vermögensauskunft können Sie alle drei Jahre mit Vollstreckungsversuchen rechnen. Auch diese Kosten summieren sich und gehen zu Ihren Lasten.
  • Weitere Probleme – Vollstreckungstitel werden in der Schufa gelistet, wie auch die Abgabe der Vermögensauskunft. Noch problematischer ist jedoch, dass Sie nie wissen können, ob Stromanbieter keine internen Listen haben und diese miteinander austauschen. Sollten sich Anbieter untereinander beratschlagen, haben Sie es künftig nur umso schwerer, noch einmal einen neuen Stromanbieter zu finden.

Sie sollten also bei einer angekündigten Stromsperre den Stromanbieter wechseln, aber gleichzeitig nach einer soliden Regelung suchen. Die meisten Unternehmen gehen auf Ratenzahlungen ein und verzichten auch auf die Stromsperren, wenn dem Ratenvorschlag zuverlässig nachgekommen wird.

Stromanbieter wechseln:

Den Stromanbieter zu wechseln, kann sich durchaus lohnen. Auf dem deutschen Markt gibt es immer mehr Stromanbieter, die sich mit günstigen Tarifen gegenseitig unterbieten. Wer immer die aktuellen Stromanbieter vergleicht und oft wechselt, sichert sich den günstigsten Strompreis.

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